Ganzjährig durchgehend
Montag, 09:00 Uhr
Montag, 10:00 Uhr
Dienstag, 18:00 Uhr
Mittwoch, 15:00 Uhr
Mittwoch, 17:00 Uhr
Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko an Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt.
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports
Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden in höchstens 18 Monaten. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Bitte Matte, Getränk, bequeme Sportkleidung und Turn- oder Gymnastikschuhe mitbringen.
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